Wegfall des “alles oder nichts” – diese Frage stellt sich bei der Kfz – Haftpflichtversicherung so nicht!
Grundsätzlich muss der Kfz – Haftpflichtversicherer an den geschädigten leisten, egal, welches verschulden den versicherten trifft (auch bei Vorsatz!) allerdings wird der Kfz-Haftpflichtversicherer den Versicherten dann (sozusagen “intern”) in Regress nehmen.
In welcher Höhe der Kfz – Haftpflichtversicherer an den geschädigten leisten muss, kommt nicht darauf an, welches verschulden den Versicherer selbst trifft, sondern nur darauf, ob der geschädigte ein mitverschulden hat.
Das heißt der Geschädigte bekommt seinen Schaden und die Folgeschäden immer ersetzt.
Die Versicherung kann dann aber danach den grob fahrlässigen Verursacher auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser nur einen sogenannten “Basis-Tarif” dort hatte.
Angenommen jemand würde so einen wesentlich günstigeren Basistarif gerne abschließen und könnte im Prinzip auch damit leben, dass wenn theoretisch eine Rotlichtfahrt vorkommen sollte, ihm die Versicherung 50% der Kaskoleistung abzieht. Nur möchte er den zwar sehr unwahrscheinlichen aber dennoch möglichen Fall vermeiden, dass die Versicherung einem stark Geschädigten 500.000€ zahlt und ihm im Anschluss daran aufgrund der grob Fahrlässigkeitsklausel im Basistarif auf Schadensersatz verklagt und er somit finanziell ruiniert wäre.